Wirtschaftsmagazin für die frauenärztliche Praxis 5/2024
PRAXIS Update
Praxisbeispiele Elektrische Geräte (ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel) Der sogenannte „E-Check“ ist nach der DGUV-Vorschrift 3 für die gesamten elektrischen Maschinen und Betriebsmittel vorgeschrieben. Darunter fallen sowohl elektrische Geräte in der Teeküche, wie z. B. Wasserkocher, Mikrowelle und Kühlschrank, als auch Geräte, die für den Praxisbetrieb notwendig sind. Das reicht von Fernmelde- und Infor mationstechnik-Geräten, wie z. B. Computer, Drucker, Telefonanlagen, bis hin zu medizinischen Geräten, auch wenn diese per Akku mit einem Ladegerät aufgeladen werden müssen, wie beispielsweise Otoskope und OP-Liegen. Im Prüfprotokoll wird der Zustand der Geräte dokumentiert und zu be hebende Mängel erfasst. Die Prüfintervalle richten sich nach der Art des Betriebs und der Geräte und müssen mit der Prüfstelle abgestimmt werden. Sinnvoll ist ein jährlicher E-Check für ortsveränderliche Geräte. Bei medizinischen Geräten ist es ratsam, die Herstellerangaben zu berücksich tigen und ggf. versicherungstechnische Aspekte einzubeziehen. X s. z. B. DGUV – Information 203-071 Klimaanlage (ortsfeste elektrische Anlagen) Gängige ortsfeste elektrische Anlagen in Arztpraxen sind Stromvertei lerkästen, Netzwerkschränke und auch Klimaanlagen. Letztere Anlagen zählen zu den Raumlufttechnischen Anlagen. Neben den wiederkehren den Prüfungen ist auch die Kontrolle vor der Inbetriebnahme notwendig. In der Regel führen die ausführenden Firmen die Prüfung vor Inbetrieb nahme selbst durch und halten alle relevanten Daten in einem Prüf protokoll fest. Werden Mängel festgestellt, dürfen die Anlagen nicht in Betrieb gehen. Ein wichtiger Aspekt neben der einwandfreien elektrischen Funk tionsweise der gesamten Anlage ist die Wartung im Hinblick auf die Luftqualität und die Hygiene. Da es zu einer Verschleppung von Keimen kommen kann, ist eine regelmäßige Prüfung auch aus gesundheitlichen Gründen notwendig. X s.. z. B. DGUV – 6.2 Raumlufttechnische Anlagen Trinkwasser Wasser ist ein essenzieller Bestandteil jedes Gebäudes und für uns Men schen lebensnotwendig. Der Reinheit des Trinkwassers und damit auch der Trinkwasserversorgung wird daher große Bedeutung beigemessen. Die Trinkwasserverordnung beinhaltet die entsprechenden Schutzvor schriften. In der Regel tragen die Hauseigentümer für die Trinkwasser Installation und die Qualität im Gebäude Sorge. Bei der Anmietung einer Praxisfläche ist zu definieren, ab welchem Punkt eine Verantwortlichkeit auf die Mietpartei übergeht. Eine übliche Schnittstelle ist der Übergang der allgemeinen Wasserversorgung im Haus zur Praxisfläche. Dieser Punkt ist durch den Wasserzähler klar definiert. Vor der Inbetriebnahme bzw. im Anmietungsverfahren einer Fläche sollte daher die Trinkwasserqualität bestimmt werden. Ist hier bereits eine Ver unreinigung festgestellt worden, kann sie vor Mietbeginn behoben werden. Sind Baumaßnahmen innerhalb einer Praxisfläche abgeschlossen, sollte im Vorfeld der Inbetriebnahme die Trinkwasserqualität überprüft werden. Darüber hinaus ist eine Stagnation des Trinkwassers zu vermeiden, da sich schädliche Mikroorganismen vermehren können. In allen Praxis flächen ist darauf zu achten, dass es keine ungenutzten Sanitärobjekte und wasserführenden Reststücke gibt. Letzteres kann schnell passieren, wenn bspw. ein nicht genutztes Waschbecken vom Wassersystem ent fernt wird und die Frischwasserleitung lediglich gekappt wird. Ein Rückbau der Leitung bis zum Hauptstrang ist hier zwingend erforderlich.
Fazit
Die genannten Beispiele zeigen eine praxisnahe, wenn auch kleine Aus wahl an Betreiberpflichten auf. Es ist wichtig, sich der Verantwortung zu stellen. Alle anwesenden Personen – Patienten, Praxispersonal und auch Sie – profitieren von einer einwand freien Errichtung Ihrer Praxis. — Arbeitsschutzgesetz – ArbSchutzG Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV – Information 203-071, 6.2 Raumlufttechnische Anlagen Trinkwasserverordnung – TrinkwV Bundes Umweltamt – Broschüre „Trinkwasser aus dem Hahn“
www.ni-a.de
Sie finden alles über die Gestaltung
einer modernen Arztpraxis unter: www.der-nieder gelassene-arzt. de/medizin und-forschung/ dossiers
Anja Knoop Dipl.-Ing. (FH) Architektin atmosphäre bommert . knoop . architekten PartGmbB Moltkestraße 131 50674 Köln 0221–16 89 61 50
info@atmo-architektur.de www.atmo-architektur.de
BILD(ER): KT STOCK PHOTOS – SHUTTERSTOCK
27
Wirtschafts magazin für die frauenärztliche Praxis 5/2024
Made with FlippingBook - Online catalogs