Wirtschaftsmagazin für die frauenärztliche Praxis 5/2024

ABRECHNUNGSTIPPS

Venerische Erkrankungen auf dem Vormarsch

Seit dem Einsatz wirksamer Antibiotika schienen venerische Erkrankungen in der täglichen Praxis nur noch eine untergeordnete Rolle zu spielen. Aktu ellen Meldungen zufolge ist wegen zu nehmend unbedachten Umgangs mit vor venerischen Infektionen schützen den Maßnahmen ein deutlicher Anstieg der Infektionen festzustellen, besonders mit Chlamydien, Gonorrhoe und auch Syphilis. G ynäkologinnen und Gynäkologen werden zumeist wegen des Verdachts auf eine Geschlechtskrankheit konsultiert, wenn Symptome bemerkt werden, bei spielsweise verstärkter Fluor. Basisuntersuchungen sind mit der Be rechnung einer Grundpauschale (08210 bis 08212) abgegolten. Im Rahmen der Fluordiagnostik wird in der Regel eine mikroskopische Untersuchung gemäß der Gebührenordnungsposition (GOP) 32045 durchgeführt, ggf. ergänzt um eine Gram färbung nach GOP 32050 und eine kultu relle Untersuchung nach GOP 32151. Hinweis: Die Abrechnung von Spezial-­ Laborleistungen aus Kapitel 32.3 des EBM, z.B. der Nachweis von Neisserien gemäß GOP 32703 oder Mykoplasmen ge mäß GOP 32704, schließt die Vergütung der Pauschale 08220 für die fachärztliche Grundvergütung (PFG) aus. Diagnostik

Als kurative Leistungen sind Untersu chungen auf das Vorliegen venerischer Er krankungen nur bei einem entsprechenden Verdacht berechnungsfähig.

vor, wird aber dennoch „zur Sicherheit“ eine Abklärung gewünscht, sind alle Un tersuchungen und Laborbestimmungen privat als Selbstzahlerleistungen (IGeL) zu berechnen. Bei dieser Konstellation ist unbedingt ein schriftlicher Behandlungs vertrag zu schließen mit dem dieser be sondere Sachverhalt festgehalten wird. Der Behandlungsvertrag ist auch deswe gen wichtig, weil die Versicherten häufig nach der GOÄ liquidierte IGeL bei ihrer Krankenkasse mit der Bitte um Erstattung einreichen. Werden nach der GOÄ Leis tungen abgerechnet, die erkennen lassen, dass auf das Vorliegen einer Geschlechts krankheit untersucht wurde, kann der Verdacht aufkommen, dass eigentlich zu Lasten der GKV zu berechnende Leistun gen als IGeL liquidiert wurden, da allein anhand der abgerechneten GOÄ-Positio nen nicht zu erkennen ist, dass es sich um Wunschleistungen handelt. Wichtig • Werden im Rahmen der Abklärung venerischer Erkrankungen Spezial Laborleistungen erbracht, entfällt in den entsprechenden Fällen die PFG. • Im Rahmen der Mutterschaftsvor sorge ist bei Schwangeren der Nachweis von Treponemen (GOP 01800), von Chlamydien (GOP 01816) und von HIV-Antikörpern (GOP 01811) durchzuführen bzw. bei einem Labor zu veranlassen. • Bei allen Frauen bis zum Alter von 25 Jahren ist einmal jährlich das Chlamydienscreening (GOP 01840) durchzuführen bzw. bei einem Labor zu veranlassen. • Abklärungen auf das mögliche Vor liegen einer venerischen Erkran kung auf Wunsch ohne entspre chende Symptome nach suspekten sexuellen Kontakten sind als IGeL nach der GOÄ zu berechnen.

Mutterschaftsvorsorge

Auch ohne Vorliegen entsprechender Ver dachtsmomente können bei Schwangeren bestimmte Abklärungen auf das Vorlie gen venerischer Erkrankungen erbracht werden: GOP 01800 Nachweis von Tre ponemenantikörpern, GOP 01811 Unter suchung auf HIV-Antikörper und 01816 Nachweis von Chlamydien. Diese Spezial laborleistungen sind nur mit einer KV-Ge nehmigung berechnungsfähig und werden deshalb in der Regel an eine Laborärztin oder einen Laborarzt überwiesen. Als Leistung der Empfängnisregelung ist die Untersuchung auf Chlamydien auch ohne einen entsprechenden Krankheits verdacht als GKV-Leistung bei Frauen bis zum Alter von 25 Jahren einmal jährlich nach GOP 01840 durchzuführen. Berech nungsfähig ist die GOP 01840 nur für Chlamydiennachweise mittels Nuklein säure-amplifizierendem Test (NAT). Da diese Untersuchung nahezu ausschließlich von Laborärztinnen und -ärzten erbracht wird, bleibt Frauenärztinnen und -ärzten nur die undankbare Aufgabe, die dafür er forderlichen Urinproben zu gewinnen und an ein Labor zu verschicken. In frauenärztlichen Praxen werden auch Frauen vorstellig, die befürchten, sich bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr an gesteckt zu haben, bei denen aber keine Symptome auf eine entsprechende Infekti on hinweisen. Liegen keine der typischen Symptome für eine Geschlechtskrankheit Empfängnisregelung und Chlamydienscreening Vorsorgliche Untersuchung

BILD(ER): PLANTER STUDIO – SHUTTERSTOCK

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