Wirtschaftsmagazin für die frauenärztliche Praxis 5/2024

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Schwangerschaft Impfungen und Hygiene schützen vor Infektionen

Infektionserkrankungen in der Schwangerschaft und in der Stillzeit können eine Gefährdung für Mutter und Kind darstel len. Ein umfassender Impfschutz und Hygieneregeln helfen.

es bislang keine Impfung gegen das Zytomegalievirus (CMV), das auf das ungeborene Kind übertragen werden (kongenita le CMV-Infektion) und dort zu schweren Schädigungen führen kann. „Schwangere, die zuvor noch keinen Kontakt zu CMV hatten, können durch Einhal tung einfacher Hygienemaß nahmen ihr Infektionsrisiko deutlich vermindern“, rät Hösemann. „Wichtig ist das insbesondere beim Umgang mit Kleinkindern bis drei Jahren, die oft unerkannt das Virus im Speichel und Urin ausschei den.“ Hygienemaßnahmen sind für beruflich exponierte Schwangere, die noch keine CMV-Infektion hatten und mit engem Kontakt zu Kleinkin dern arbeiten, besonders wich tig (s. Mutterschutzgesetz). Auch bestimmte Lebens mittelinfektionen wie Listeriose und Toxoplasmose können dem ungeborenen Kind scha den, wenn sie auch selten sind.

„Schwangere haben aufgrund hormoneller Veränderungen eine abgeschwächte Immun abwehr. Deshalb sind sie gene rell für Infektionen besonders empfänglich und Erkrankun gen können auch komplikati onsreicher verlaufen“, erklärt Dr. Cornelia Hösemann vom Berufsverband der Frauenärzte. „Daher ist ein möglichst kom pletter Impfschutz – am besten schon bei Kinderwunsch – be sonders wichtig.“ Frauen mit Kinderwunsch sollten idealer weise fünf bis sechs Monate vor einer Schwangerschaft ihr Impfbuch prüfen lassen, damit Impfungen komplettiert bzw. nachgeholt werden können. Weil es Infektionserkran kungen gibt, gegen die kein Impfschutz verfügbar ist, wer den zur Vorbeugung von Anste ckungen gründliche Hygiene maßnahmen empfohlen. Sie sind Teil der Hygieneberatung zum Schutz vor mütterlichen Infektionen, die im Rahmen der Schwangerschaftvorsorge stattfindet. Unter anderem gibt

Leitlinienaktualisierung Querschnittgelähmt in der Schwangerschaft Fachvertretende der Deutschen Gesellschaft für Gynä kologie und Geburtshilfe und der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegiologie haben die Leitlinie „Schwangerschaft, Geburt und Wochen bett bei Frauen mit Querschnittlähmung“ von 2018 aktualisiert. Damit sollen allgemeine interdisziplinäre Standards und praxisorientierte Hilfen zur Betreuung und Beratung von Frauen mit Kinderwunsch und Schwangerschaft bei Querschnittlähmung etabliert werden. „Oftmals bestehen noch größere Unsicher heiten bei der Erfassung des Umfangs der paraplegiolo gisch zu berücksichtigenden Aspekte und damit bei der Leistungserbringung. Mithilfe dieser Leitlinie soll die interdisziplinäre Betreuung von querschnittgelähmten Frauen mit Kinderwunsch und Schwangerschaft auf ein höheres Versorgungslevel gebracht werden“, heißt es von Dr. Ines Kurze, Querschnittgelähmten-Zentrum, Klinik für Paraplegiologie und Neuro-Urologie Bad Berka, und Leitlinienkoordinatorin. Chronische Hepatitis B Neue Erkenntnisse zur Immunantwort Forschende der Universität Freiburg haben überra schende Erkenntnisse über die Immunantwort bei chronischer Hepatitis B (HBV) gewonnen. Anders als bislang angenommen ist ein Teil der Immunzellen, die virusinfizierte Körperzellen zerstören, auch bei einer chronischen Hepatitis-B-Infektion aktiv. Sie können weiterhin aktiv zur Kontrolle der Virusinfektion bei tragen. Die Studie bietet damit neue Therapieansätze. An der bislang unheilbaren chronischen Virusinfektion leiden allein in Deutschland rund 16.000 Menschen. „Unsere Ergebnisse bieten neue Einsichten in die Me chanismen der Immunantwort bei chronischer He patitis-B-Infektion“, berichtet Prof. Robert Thimme, Ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin II am Universitätsklinikum Freiburg. „Insbesondere die Rolle der cytotoxischen T-Zellen, früher auch als T-Killerzellen bezeichnet, könnte für zukünftige therapeutische Strategien von Bedeutung sein.“ Quelle: Universität Freiburg Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.

Quelle: Berufsverband der Frauenärzte e. V.

BILD(ER): INA9, SATRIA NANGISAN – SHUTTERSTOCK

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