Wirtschaftsmagazin für die frauenärztliche Praxis 5/2024
EDITORIAL
Lohnt sich A m eigenen Handwerkszeug feilen, sich persönlich weiterbilden, Kompetenzen erweitern. Ab und an sollten wir Dinge in den Blick nehmen, die im beruflichen Alltag schon einmal unter den Tisch fallen oder nur „neben her“ laufen. Für jeden ist das etwas anderes. Im ärztlichen Berufsalltag gibt es einen Bereich, in dem es sich ganz konkret auszahlt, sich mit den bisherigen Routinen und den Einzelheiten zu befassen: Das ärztliche Honorar. Während Ihr Unternehmens- oder Steuer berater in erster Linie die Kostenseite der Praxis im Blick hat, sind Sie für die Einnahmenseite ver antwortlich. Jede Praxis hat ihre eigene Routine, um
beispielsweise die Abrechnung zu prüfen und zu steuern. Allerdings wird dabei viel Geld verschenkt, so die Erfahrung des Praxisberaters Dr. med. Georg Lübben. In einer hausärztlichen Einzelpraxis zum Beispiel würden im Durchschnitt Leistungen im Wert von bis zu 20.000 € nicht abge rechnet – und das, obwohl alle Voraussetzungen zur Abrechnung erfüllt sind. Das muss nicht sein. In der Rubrik Wirtschaft erfahren Sie, welche Kennzahlen für ein effizientes Controlling Ihrer Leistungen zählen. Leserinnen und Leser berichten uns immer häufiger darüber, dass sie sich mit Patientinnen und Patienten über das privatärztliche Honorar auseinandersetzen müssen. Vor allem dann, wenn es darum geht, „in die eigene Tasche zu greifen“. Aktuelles Beispiel aus unserem Abrechnungs service : Ein Patient, der in der Postbeamtenkrankenkasse versichert ist, weigert sich, die üblichen Steigerungsfaktoren in der betreffenden Privat rechnung zu zahlen. Um derartigen Auseinandersetzungen vorzubeugen, aber auch, um im Streitfall gewappnet zu sein, kommt es u.a. penibel auf die Unterscheidungen bei den Vereinbarungen zum Honorar an. So ist Patientenvereinbarung nicht gleich Honorarvereinbarung. Was Sie zur Terminologie und zum rechtssicheren Umgang mit Vereinbarungen rund um Ihr Honorar wissen sollten, erläutert Rechtsanwältin Svenja Brungert in der Rubrik Recht . Praxishinweise, die sich lohnen, finden Sie auch in den weiteren Beiträgen dieser Ausgabe oder online auf unserem fachübergreifenden Ärzteportal www.der-niedergelassene-arzt.de.
Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht
Ihre
Amelie Kaufmann Chefredakteurin
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Wirtschafts magazin für die frauenärztliche Praxis 5/2024
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